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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

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Buß- und Bettag


Der protestantische Buß- und Bettag, erstmals 1532 im mittelalterlichen Straßburg offiziell eingeführt, wurde 1995 zur Finanzierung der Pflegeversicherung in allen Bundesländern außer in Sachsen als gesetzlicher Feiertag ersatzlos gestrichen.

Der Bußtag hat seinen festen Platz im kirchlichen Festkalender jedoch nicht verloren.
Heute nurmehr als kirchlicher Gedenktag begangen und damit seines einstmals öffentlichen Charakters enthoben, gilt der Buß- und Bettag inzwischen vielen Christen als Tag «persönlicher Gewissensprüfung».
Viele Gemeinden laden meist am frühen Abend zu Andachten ein, um so auch Berufstätigen die Teilnahme zu ermöglichen.
In vielen Gemeinden findet man an diesem Tag - zumeist in Form einer eigens ausgestalteten Andacht - aber auch Zeit für Gebete für die Welt, für den Frieden und die Ökumene.
Die hohe Resonanz auf dieses Angebot belegt, dass der Bußtag im Leben vieler Menschen nach wie vor tief verwurzelt ist.
Ursprünglich war dieser Feiertag ein typischer "evangelischer"; im Rahmen des Gottesdienstes wurde das Heilige Abendmahl gefeiert. - An manchen Orten hat sich (als es noch Feiertag war!) daraus ein "ökumenischer" Termin ergeben, wo evangelische, katholische und methodistische Christen miteinander feiern (so z.B. in Kirchentellinsfurt).

Zur Geschichte

Erst im Jahr 1950 war der gemeinhin als "typisch evangelisch" apostrophierte Tag am Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres kalendarisch festgeschrieben worden. Wie an anderen gesetzlichen Feiertagen auch, sollte an diesem Tag nicht gearbeitet werden, wobei insbesondere alle ruhestörenden Arbeiten untersagt waren.

Mit dem vor 50 Jahren eingeführten gesetzlichen Buß- und Bettag, der lediglich in Bayern nur für Gemeinden mit überwiegend protestantischer Bevölkerung galt, wurden erstmals seit der Reformation die in den einzelnen Landeskirchen unterschiedlichen «Bußtermine» vereinheitlicht. Zwar hatte bereits Friedrich Wilhelm III. anno 1816 einen so genannten Landes-Buß- und Bettag angeordnet. Doch gab es noch gegen Ende des 19. Jahrhunderts in den damals 28 protestantischen Landeskirchen Deutschlands insgesamt 47 Bußtage. Sie wurden an 24 über das ganze Jahr verteilten Tagen begangen, waren jedoch nur von jeweils regionaler Bedeutung.
Obwohl diese «Bußtermine» als typisch protestantisch galten, sind für die Allgemeinheit angeordnete Bußtage bereits weitaus älteren Ursprungs. Als Vorbild dürfte dabei der alttestamentliche " Versöhnungstag" gedient haben.

Bei Seuchen- und Kriegsgefahr, bevorstehenden Missernten und nach Unwetterkatastrophen wurden sie als behördliche Maßnahmen ebenso angeordnet wie bei Teuerung oder anderen "gefährlichen Zeiten". Dementsprechend wurden die meisten Bußtage angesichts der Schrecken des Dreißigjährigen Krieges registriert.

Siehe auch Fasten - Buße



Siehe auch:
Liturgischer Kalender
Gebet

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