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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

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PERSONEN-SORGE





Unter Personensorge versteht man eine Bestimmung, daß eine Person die Ansprüche und Wünsche einer alten Person im Gesundheitsbereich regelt, mit dem Arzt spricht, im Krankenhaus anstatt nur sich über ein Operationsrisiko aufklären läßt, die Zustimmung zu einer Magensonde gibt, usw.
Weiter gehört dazu, daß der Bevollmächtigte für mich Mietverträge abschließen oder kündigen kann, einen Heimvertrag abschließen oder die Wohnung auflösen kann.

Eine "Bankvollmacht" dagegen gillt ausschließlich für Bankgeschäfte!
Siehe auch: Juristische Vollmacht



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