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Beichtgeheimnis
Zum besonderen Amt eines Pfarrers/einer Pfarrerin gehört der Dienst der Seelsorge. Ein besondere Dienst darin ist die Abnahme der Beichte. Alles, was dem Seelsorger in der Beichte gesagt wird, untersteht dem "Beichtgeheimnis", d.h. nichts darf an Dritte weitergesagt werden.
Das Beichtgeheimnis wird durch das staatliche Gesetz geschützt. Der Seelsorger darf nicht zur Aussage (auch nicht vor Gericht!) gezwungen werden.
Siehe auch:
Pfarrer
Investitur
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