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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

Betreuungs-Verfügung



BETREUUNGSVERFÜGUNG




Betreuungsverfügung

In der Betreuungsverfügung bestimme ich, was ich möchte, wenn ein Betreuungsfall einbricht.
Sollte ich nicht mehr geschäftsfähig sein, daß dann die Person, die als Betreuer nach dem Betreuungsgesetz bestimmt werden muss, meine Angelegenheiten nach meinen Wünschen regelt.
Zum Beispiel: Keine lebensverlängernde Maßnahmen zulassen; daß ich in ein bestimmtes Pflegeheim komme oder daß meine Freundin weiterhin 100 Euro zu Weihnachten erhält.

Betreuung nach dem Betreuungsgesetz

Sollte ich nicht mehr selbst für mich bestimmen können und weder eine Vollmacht, noch eine Vorsorgevollmacht haben und sollte es notwendig werden, daß jemand für mich wichtige Aufgaben der Personensorge übernehmen müßte, so erfolgt ein Betreuungsverfahren nach dem Betreuungsgesetz.
Da dies ein sehr mühlseliges Verfahren ist, das lange dauert und viel kostet, wird es immer wichtiger Vorsorge für's Alter zu treffen.

Siehe auch:
  • Personensorge
  • Vollmacht




    Stand: 17.Oktober 2003

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