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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

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INVESTITUR



Der lateinische Begriff heißt soviel wie "Einsetzen" - als Fachbegriff "Einsetzen in ein kirchliches Amt".
Ursprünglich ging es dabei vor allem um die Einführung eines Bischofs mit einer entsprechenden Belehnung (Land). Dabei bekam er einen Ring und einen Stab.
Da diese Insignien vom weltlichen Herrscher übergeben wurden, kam es zum Investiturstreit zwischen den Päpsten und den Herrschern. Unter Papst Gregor VII entbrannte dieser Strei 1104 (Frankreich) und 1107 (England).
Im Deutschen Reich wurde der Streit 1122 durch das Wormser Konkordat beendet.

Evangelische Pfarrer/innen werden in einem Festgottesdienst nach einer festen Liturgie durch den Dekan/die Dekanin in ihr Amt eingesetzt. Voraussetzung dafür ist die Ordination.
Bei der Investitur verpflichten sich die Frauen und Männer des Kirchengemeinderates mit dem Pfarrer/Pfarrerin zusammenzuarbeiten. Der Pfarrer/Pfarrerin wird auf das Amtsgelöbnis verpflichtet, besonders auf das Beichtgeheimnis.



Siehe auch:
Pfarrer
Kirche

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