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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

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Menschenrechte



Unter dem Begriff der "Menschenrechte" verstehen wir die angeborenen, unveräußerlichen und unantastbaren Rechte und Freiheiten des Einzelnen gegenüber staatlichem Eingriff. Die Wurzel des Gedankens der Menschenrechte ist das "Naturrecht".
In den modernen Verfassungen werden die Menschenrechte als "Grundrechte" gewährleistet (vgl. Grundgesetz, Art 1 - GG). Der Schutz der Menschenrechte ist ein Ziel der Vereinten Nationen (am 10.12.1948 beschlossen - Allgemeine Deklaration der Menschenrechte).

Der "Tag der Menschenrechte" ist der 10.Dezember!



Beispiele für das Menschenrecht der Freiheit sind u.a.:
  • Recht auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person
  • Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre (Wohnung, Briefgeheimnis etc.)
  • Persönlichkeitsrechte
  • Meinungsfreiheit
  • Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
  • Reisefreiheit
  • Versammlungsfreiheit Informationsfreiheit
  • Berufsfreiheit

    Beispiele für die sozialen Menschenrechte:
  • Recht auf Selbstbestimmung (Art. 1)
  • Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3)
  • Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung (Art. 6/7)
  • Recht auf Gründung von Gewerkschaften (Art. 8)
  • Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern (Art. 10)
  • Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener Nahrung (Art. 11)
  • Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand (Art. 12)
  • Recht auf Bildung (Art. 13)
  • Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 15)
    (Beispiele aus : http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte)



    Siehe auch:
    Recht - Rechtsprechung


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