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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

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VOLLMACHT (theologisch)



Was "Vollmacht" bedeutet, kommt in einer Geschichte aus dem Evangelium klar zum Leuchten: Jesus sagt, daß er Vollmacht hat auf Erden Sünden zu vergeben. Das heißt: Die Macht, die allein Gott hat (MACHT) die hat er an seinen Sohn übertragen (VOLLMACHT).

Diese Vollmacht hat Jesus später seinen Jüngern übertragen (Markus 6,7). Nur in dieser "Bevollmächtigung" konnten Jesu Jünger ihren Dienst in der Welt tun.

Ein Bevollmächtigter Jesu tut also das, was ihm der Mächtige gegeben oder angewiesen hat. Verweigert er diesen Gehorsam, besitzt er keine Vollmacht mehr des Christus.


Siehe auch:
  • Juristische Vollmacht
  • Personensorge
  • Betreuungs-Verfügung



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