DEM BIBLISCHEN ZEUGNIS VERPFLICHTET

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Pfarrer Jakob Stehle


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Kleines Begriffslexikon

AMT - AMTSVERSTÄNDNIS




"Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als KGR zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. ..."

So lautet die Amtsverpflichtung für Kirchengemeinderäte/innen in der württembergischen Landeskirche. Ähnlich auch die Amtsverpflichtung für das "Pfarramt".

"AMT" bringt zum Ausdruck, daß es eine Aufgabe ist, die im Blick auf das Evangelium von Jesus Christus gegeben ist und wahrgenommen werden soll.
Der Amtsinhabe ist dem Evangelium verpflichtet und tut seinen Dienst im Rahmen von Ordnungen und Aufgaben der Landeskirche.

Ein Amt (nach evangelischer Sichtweise) kann gegeben werden und es kann auch wieder zurückgenommen werden. So endet die Amtszeit eines KGRates nach fünf Jahren, es sei denn, er wird wieder gewählt. Der aktive Pfarrdienst endet z.B. mit dem 65.Lebensjahr; danach führt der Pfarrer den Titel "Pfarrer i.Ruhestand". Beachte: Ganz anders ist es mit dem Priesteramt - "einmal Priester, immer Priester".


Siehe auch:
APOSTEL

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