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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

KIRCHENSTEUER




Die beiden großen Volkskirchen (Katholisch und Evangelisch) haben das Recht Kirchensteuer zu verlangen. Die Kirchensteuer beträgt zur Zeit 9% der Lohn- oder Einkommenssteuer.
Kirchensteuergelder werden von den Kirchen dazu eingesetzt, die laufenden Kosten für das Kirchenpersonalwesen und die kirchliche Arbeit zu decken.
Menschen, die nicht mehr zur Lohn- oder Einkommenssteuer veranlagt werden (z.B. Rentner) zahlen jährlich ein "Kirchgeld". Pro Person beträgt die Grundgebühr jährlich 25 DM.
Unabhängig von der Kirchensteuer ist das sonntägliche Opfer oder die Sonderopfer. Sie werden für den jeweils angegebenen Zweck abgeführt, z.B. für "Brot für die Welt".
Ohne Kirchensteuermittel wäre die Kirche nicht in der Lage auch die sozialen Aufgaben für das ganze Volk zu leisten, z.B. Diakoniestationen oder Beratungsstellen.


Stand: 25.10.00
Lesetext:
Zur Bedeutung der Kirchensteuer

 


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