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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

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Kult - Kultus


Mit dem (aus dem Lateinisch) kommenden Begriff "Kult - Kultus" ist die verehrungsvolle Pflege einer Gemeinschaftserfahrung mit Gott - Göttern - gemeint. Deshalb wird dieser Begriff in den lateinischen Kirchen auch für den geordneten Vollzug des gemeinsamen Gottesdienstes verwendet.
Im umgangssprachlichen Bereich bezeichnet das Wort "Kult" oft eine abgöttische Verehrung. Im deutschen Sprachbereich haben wir noch Anklänge an die Kirchen im "Kultusministerium". Es ist verantwortlich auch für die Beziehungen des Staates zu den Kirchen.

Im Kult finden wir die verschiedensten (religiösen) Handlungen, wie Prozession, Tanz, kultisches Mahl, Opferhandlungen oder Reinigungsriten. Geordnet ist ein Kult durch heilige Tage, Zeiten oder Feste. Oft ist der Kult an einen Ort gebunden. In den Religionen dienen oft Bilder zur Ausübung des Kultes.

Aus diesem Grunde müssen wir das Wort "Kult - Kultus" zunächst einmal als neutrale Bezeichnung für religiöse Handlungen nehmen.

Der christliche "Kultus" geht zurück auf alttestamentliche Vorbilder, hat aber im Laufe der Jahrhunderte (besonders im Kirchenjahr) seine ganz besondere, auf Christus ausgerichtete, Ausbildung erfahren. Für die Ausübung des "christlichen Kultus" wurden ganz bestimme Formen entwickelt. Wir bezeichnen diese Formen als "Liturgie". In den evangelischen Kirchen ist die Ausübung auf Gottes Handeln durch Christus beschränkt. Alle anderen "Kulthandlungen" wurden ausgeschieden (z.B. das Weihwasser oder die Kerzen). Eine Aufweichung dieser strengen Reduktion auf "Wort und Sakrament" sind in jüngster Zeit zu beobachten (z.B. Einführung der Taufkerzen, Tanz im Gottesdienst usw.).

Kult ist zwar eine allgemeine Bezeichnung für eine religiöse Handlung; es muß jedoch durch den Inhalt und das Ziel der Kulthandlungen unterschieden werden, ob es ein "christlicher Kult" oder aber ein "nichtchristlicher Kult" ist.


Siehe auch:

Tradition


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