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Kleines Begriffslexikon


Pate - Patin - Patenamt



Das Wort "Pate" kommt aus dem Lateinischen und heißt soviel wie "Vater".
Unter Pate verstehen wir in der christlichen Kirche die Taufzeugen (in der kathol.Kirche auch die Firmzeugen - meist identisch!).

  • Nach katholischem Kirchenrecht sollen die Täuflinge ein oder zwei Paten haben. Sie müssen katholisch und frei von Kirchenstrafen sein.

  • Nach evangelischem Verständnis sollen Täuflinge christliche Frauen oder Männer als Paten haben. Es müssen mindestens zwei konfirmierte Personen sein. Mindestens einer muß evangelisch sein.

Das Patenamt ist die freiwillige Verpflichtung, sich für das Patenkind einzusetzen, vor allem im Blick auf die religiöse Erziehung.

In der evangelischen Kirche erhalten die Paten einen "Patenbrief". Die Patenschaft kann erlöschen, wenn die Paten aus der Kirche austreten oder einer kirchenfeindlichen Sekte angehören.
In der evangelischen Kirche können auch noch nachträglich Personen als Paten ernannt werden. Waren sie bei der Taufe ihres Patenkindes nicht anwesend, können sie keine "Taufzeugen" sein.


Siehe auch:
Taufe
Kirchen

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