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Pfarrer i.R. Jakob Stehle

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Kleines Begriffslexikon

Recht - Rechtsprechung



Es gibt wohl kaum eine Gesellschaft, in der nicht ein Bewußtsein von "Recht und Ordnung" vorhanden wäre. Selbstverständlich gibt es dafür verschiedene Ausgangspunkte und Ziele. So erlebte ich es in Afrika, daß in einem Stamm es rechtens war, bei einem anderen Stamm zu "entwenden" - jedoch war es strikt untersagt, den eigenen Stammesgenossen zu bestehlen. Das war jenes "Stammesrecht".

Das Recht in Israel war durch den Willen Gottes begründet, wie es in den Zehn Geboten als Grundgesetz ausgedrückt ist (2.Mose 20,2-17). Der Ursprung dieses Rechtes war der Bund Gottes mit seinem Volk. Das Buch dieses Bundes ("Bundesbuch") beinhaltete Vorschriften und Rechtssätze für das Zusammenleben mit den Volksgenossen und seinem Gott. Dies war das "gültige Recht" in Israel. Dabei kam auch das Verhältnis des Volkes Gottes zu den heidnischen Völkern zur Sprache. So gab es auch ein "Kriegsrecht", das die Besiegten schützte (abgesehen vom Bann!).
So war in Israel unsere heutige Unterscheidung zwischen "religiösem" und "bürgerlichem" Recht unbekannt. Auch das auf das bürgerliche Zusammenleben bezogene Recht war Gottesrecht. Im ISLAM haben wir dieses Verständnis von Recht (im Sinne eines Gottesstaates) bis heute!

Die einzelnen Rechtsverhältnisse entstanden aus den Bedürfnissen des Volkes um Gerechtigkeit zwischen Bruder und Bruder herzustellen. Deshalb war es nach vorne offen und konnte neue Verhältnisse aufnehmen und Recht sprechen. Ein Beispiel dafür ist, daß mit dem Aufkommen des Königtums in Israel auch das Recht und die Pflichten des Königs geregelt wurden.

Gott ist selbst der Wahrer des Rechts. Er ist "unparteiisch" und kann deshalb auch bei Israel das Recht einklagen, wenn sie gegenüber ihren Nachbarn Unrecht taten (vgl. Amos und Jesaja).

In der Anfangszeit des Volkes Israel in Kanaan sandte Gott immer wieder "Richter", wenn sein Recht gebrochen oder bedroht war. Später galt der König als oberster Richter.
Selbstverständlich wurde das Recht auch immer wieder gebrochen. So mußte Sühne und Versöhnung stattfinden (durch Opfer oder durch Schadensleistungen).

Siehe auch:
  • Urteil - Rechtsurteil
  • Rechtfertigung
  • rechtschaffen
  • Gesetz
  • Menschenrechte

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