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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

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Verwandte - Verwandtschaft


Verwandtschaft kann sowohl aufgrund biologischer Abstammung als auch aufgrund eines Rechtsaktes beruhen:
  • Verwandt sind z.B. Kinder mit ihren Eltern, Geschwister untereinander etc. Es gibt meines Wissens nach keine Kultur, die nicht diese biologische Verwandtschaft in irgendeiner Art und Weise beachtet und schätzt und daraus Rechte und Pflichten ableitet.

  • Verwandtschaft ist durch Recht geregelt, besonders im Blick auf die Fürsorge füreinander oder aber auch die Erbberechtigung. Die Nähe der Verwandtschaft wird nach Verwandtschaftsgraden bestimmt. Diese richten sich nach der Zahl der die Verwandtschaft vermittelten Geburten. So sind Eltern und Kinder z.B. im "ersten Grade in gerader Linie verwandt; Onkel und Neffe dagegen im dritten Grade in der Seitenlinie.
Auch JESUS mußte einmal Stellung zur Bedeutung der Verwandtschaft nehmen (Matthäus 12,46-50; Markus 3,31-35; Lukas 8,19-21). Dabei zeigt er, daß das Tun des Willens seines Vaters im Himmel die "Verwandtschaft" in seiner Jüngergemeinde begründet: Diese sind ihm Bruder und Schwester und Mutter.

Stand: 5.November 2004
Siehe auch:
Familie
Kindschaft

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