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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

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Aufhängen - Hängen
("Zur Schaustellung eines Hingerichteten")


In 5.Mose 21,22f wird eine Verordnung gegeben, wie man mit einem Hingereichteten umgehen soll - wie er nicht über Nacht an dem Holz bleiben soll - er soll noch am gleichen Tag begraben werden.

Man darf hinter dieser Anweisung vermuten, daß selbst Hingerichtete noch ein Anrecht auf ein Begräbnis haben. Die "Schaulust" einerseits und die "Rachsucht" andererseits soll eingedämmt werden.

Das Neue Testament sieht in der "Zur-Schaustellung-Jesu" am Kreuz einen Anklang: Johannes 19,31; Galater 13,13. Jesus hat so den Fluch Gottes auf sich genommen!


Siehe auch:
  • Tod
  • Todesstrafe
  • Tod des Erstgeborenen (Ägypten)
  • Totschlag und Mord

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