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Pfarrer Jakob Stehle

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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon


ELTERN


Die Heilig Schrift (Altes und Neues Testament) nimt die Existenz der Eltern sehr ernst. Sie werden in den Zehn Geboten auch unter den speziellen Schutz der Ordnungen Gottes gestellt.

Manche haben die Aufteilung der Gebote deshalb
  • einerseits so gestaltet, daß unser viertes Gebot (biblisch das fünfte) auf die eine Tafel der Seite Gottes stellten;
  • andere nehmen die ersten drei Gebote (nach unserer Zählung) auf die Seite Gottes und die Eltern in den Zusammenhang des Nächsten.

    Zunächst verseht man unter Eltern eben VATER UND MUTTER; Elternschaft in seiner Bedeutung kann jedoch auch von anderen Personen ausgeübt werden:
  • Pflegeeltern
  • Erziehungsanstalten - z.B. spricht man von Gustav Werner als dem "Vater der Waisen"
  • Vom Staat können "Pfleger" eingesetzt werden, z.B. Jugendamt.
  • Aber auch die Gemeinde nimmt Anteil an der Arbeit der Eltern (z.B. Lehrer).



    Siehe auch:
  • Kinder
  • Familie

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