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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

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Konkordat


Unter Konkordat (lat. "Übereinkunft") bezeichnet man einen Vertrag zwischen einem Staat und dem Heiligen Stuhl in Rom - also "Staat-und-Kirchen-Vertrag".

Das älteste Vertragswerk zwischen Rom und dem Staat ist das "Wormser Konkordat", das 1122 abgeschlossen wurde - zum Abschluß des Investiturstreites.

Nach 1918 wurden verschiedene Verträge abgeschlossen - z.B. zwischen der Papstkirche und Italien (1929 - Lateranverträge).
Mit dem Deutschen Reich wurde 1933 das "Reichskonkordat" abgeschlossen.
All diese Verträge überdauerten den 2.Weltkrieg!

1970 wurden mit West-Berlin konkordatsähnliche Abmachungen getroffen.


Siehe auch:
Katholische Kirche
ROM
Kaiser
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