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Pfarrer Jakob Stehle

Kleines Begriffslexikon

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ZÖLIBAT



Das lateinische Wort ("coelebs") bedeutet schlicht "ehelos" (Artikel: "der" oder "das").
Im katholischen Kirchenrecht: Versprechen der Ehelosigkeit im Priesteramt.
  • Dahinter steht das Verständnis:
    • Der Kleriker darf nicht heiraten! Die Aufhebung ist an die Zurückversetzung in den Laienstand geknüpft!
    • Der Verheiratete darf nicht geweiht werden. Die Dispens dafür gibt es nur, wenn die Frau in ein Kloster eintritt.

Theologisch ist das Zölibat zu hinterfragen, wenn auch Paulus einmal davon spricht, daß es gut ist, nicht verheiratet zu sein.
Ekklesiologisch (Gemeindebezogen; Kirchenbezogen) ist es ebenfalls zu hinterfragen, weil der Überzeugung gefolgt wird, daß die Ehelosigkeit gegenüber der Ehe (Matthäus 19,12; 1.Kor.7) vollkommener wäre.
Außerdem wird die von Gott geschaffene Geschlechtlichkeit des Menschnen abgewertet.
Man muß sich allerdings vor Verallgemeinerungen hüten. Warum sollte eine Glaubensgemeinschaft sich nicht Regeln geben, die eher den "Dienst" als das "Recht" in den Mittelpunkt stellt. Ein Vergleich zwischen dem Dienst der "Priester" und dem Dienst der verheirateten evangelischen "Pfarrer" könnte die Vor- und Nachteile in beiden Möglichkeiten aufzeigen!
Es muß mit dem Zölibat nicht unbedingt eine Abwertung der Ehe einhergehen!

Das Eheverbot für Priester geht schon auf das 3.Jahrhundert zurück und wurde auf dem Laterankonzil von 1139 eindeutig ausgesprochen.

In den Kirchen der Reformation wurde das Zölibat aufgegeben; Martin Luther ist ebenfalls eine Ehe eingegangen.

Die Diskussion um Ehe- und Ehelosigkeit in den reformatorischen Kirchen geht zur Zeit mehr über die Frage, ob auch gleichgeschlechtliche Beziehungen mit dem Pfarrdienst vereinbar sind (vgl. dazu Homosexuell).

Stand: 20.Oktober 2003
Siehe auch:
Priester
Papst

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