Besinnung - Jahresbegleiter  

22.Februar

DIE VERBINDLICHKEIT VON GELÜBDEN

"Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er sich zu etwas verpflichten will, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles tun, wie es über seine Lippen gegangen ist."
(4:Mose 30,3)

Das Wort "Gelübde" meint ein verbindliches Versprechen Gott gegenüber oder einem Menschen. Der Ursprung geht zurück auf das lateinische "votum", und meint im religiösen Sinn ein feierliches und freiwillig abgelegtes Versprechen, durch das der Mensch sich an Gott bindet. Der Inhalt eines Gelübdes kann das Versprechen sein, eine besondere Leistung zu erbringen (wenn Gott ihm in besonderer Weise eine Bitte erfüllt), oder aber er gelobt eine bestimmte Lebensweise (z.B. das Gelübde der Keuschheit bei Mönchen oder Nonnen) oder die Erfüllung einer religiösen Pflicht (z.B. ein Opfer darzubringen oder eine Wallfahrt durchzuführen).

Auch die evangelische Kirche kennt das Wort "Gelübde", z.B. bei der Konfirmation oder bei der Ordination.

Hier, in unserem Text, geht es um ein Versprechen Gott gegenüber. Wer solch ein Versprechen ausspricht, der soll sich daran auch gebunden wissen und es erfüllen.
So wird der Fromme in Psalm 50,14.15 ermahnt: "Opfere Gott Dank und erfülle dem Höchsten deine Gelübde und rufe mich an in der Not, so will ich dich erretten, und du sollst mich preisen."

Ein besonders bekanntes Beispiel für die Äußerung eines Gelübdes und das Halten desselben ist Martin Luther. Als er in Todesangst wegen eines Gewitters und Blitzeinschlages kam, da tat er das Gelübde, Mönch zu werden. Er hat dies dann auch gegen alle äußerlichen Widerstände eingelöst.
Trotzdem wurde das "Gelübde" als "heilschaffende Leistung" abgelehnt (Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen; Calvin, Inst. IV 13). Die katholische Kirche hat den Wert des Gelübdes gegenüber den Reformatoren mit aller Entschiedenheit verteidigt (Konz. v. Trient, D 1622; vgl. D 2203 2265).

Die katholische Kirche kennt die Entbindung vom Gelübde (Dispens). Dies ist kirchenrechtlich geregelt. So kann ein Priester die Bitte äußern, von seinem Priestergelübde "entbunden" und in den Laienstand versetzt zu werden. Er bleibt aber nach wie vor Priester, wenn auch nicht im aktiven Dienst.

Weil Gott das so ernst nimmt mit einem Gelübde, sollten wir uns hüten, leichtfertig eines zu tun. Auch hier gilt, was Jesus in der Bergpredigt gesagt hat: Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel." (Matth.5,37)
Und auch hier ist angebracht zu sagen: "Herr, wenn Du mir die Kraft gibst, dann will ich es gerne tun!"
Evangelische Seelsorge wird mit demjenigen, der ein Gelübde geleistet hat reden und mit ihm einen Weg suchen, der dem Evangelium von der Gnade Gottes entspricht. Gottes Gnade kann auch die Kraft geben, den Mut und die Kraft zu gewinnen, ein geleistetes Gelübde auch einzulösen.

  • 8.Woche


  • Hinweis
    53.Lesung


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    Pfarrer i.R. Jakob Stehle
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