Besinnung - Jahresbegleiter  

24.Februar

AUF MORD STEHT DER TOD

"Wer einen Menschen erschlägt, den soll man töten auf den Mund von Zeugen hin. Ein einzelner Zeuge aber soll keine Aussage machen, um einen Menschen zum Tode zu bringen.
Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für das Leben des Mörders; denn er ist des Todes schuldig und soll des Todes sterben."
(4.Mose 35,30.31)

Ja, es stimmt: Im Alten Testament, in den Gesetzten Gottes, da finden wir die Todesstrafe! Und da müssen wir gleich einmal eine Wortklärung vornehmen: Es ist hier nicht von "Todesstrafe" die Rede. Vielmehr wird gesagt: Wer jemand erschlägt, den soll man töten!
Das will doch sagen: Wer das Leben eines Menschen für so gering achtet, daß er es ihm nimmt, der hat sein Leben verwirkt. Er wird deshalb von der Gemeinschaft ausgeschlossen (die er durch den Mord eines ihrer Glieder mißachtet hat) und wird selber zum Tode gebracht.

Aber diese Tat der Gemeinschaft an dem, der das Leben eines anderen vernichtet hat, darf nur aufgrund von Zeugen geschehen. Auch darf nicht sein, daß ein Urteil ausgeführt wird, wo Aussage gegen Aussage steht (Täter gegen einen Zeugen); nein, es müssen Zeugen für diesen Mord vorhanden sein, bevor man einen Menschen wegen Mordes zum Tode bringt.

Ja, wenn Sie so wollen: Die Bibel kennt die Strafe für Totschlag. Und in unserem Text wird diese Anweisung noch verstärkt, indem gesagt wird, daß für Totschlag kein Sühnegeld bezahlt werden darf.
Es gilt der Grundsatz "Leben für Leben!" .

Nun mag jemand fragen: Und wie ist das im Neuen Testament? Nehmen wir doch einmal die Bergpredigt. Hebt Jesus dieses Gesetz auf? - Im Gegenteil, er verstärkt es noch, indem er sagt: "Wer aber zu seinem Bruder sagt: Du Narr!, der ist des höllischen Feuers schuldig." - Wenn Jesus schon der "Tötung durch Worte" die Höllenstrafe ankündigt, wieviel mehr gilt das für jemand, der seinem Bruder das Leben nimmt?

Und in Römer 13,4 sagt Paulus von der Obrigkeit: "Tust du aber Böses, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst, sie ist Gottes Dienerin und vollzieht das Strafgericht an dem, der Böses tut."

Geschützt, durch Gottes Gesetz, ist jedoch der, der aus Versehen jemand totschlägt. Er darf in eine Freistadt fliehen und wird dort vor dem Bluträcher geschützt - allerdings mit bestimmten Auflagen. - Vielleicht ist das ein Bild für uns: Wir dürfen zu Jesus ans Kreuz fliehen und dort Asyl finden für unsere Schuld. Wir werden dort "gerechtfertigt" durch Gott aus Gnaden und nicht aus Recht!

  • 8.Woche


  • Hinweis
    55.Lesung


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    Pfarrer i.R. Jakob Stehle
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