Besinnung - Jahresbegleiter  

3.Februar

DAS SCHULDOPFER

"So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen, vor dem HERRN, und ihm wird alles vergeben, was er getan und womit er sich verschuldet hat."
(3.Mose 5,26)

Im 3.Buch Mose wird von den verschiedenen Opfern berichtet, die Gott seinem Volke schenkt, damit es von seiner Schuld und Sünde befreit leben könne.
Dabei ist wichtig zu beachten: Schuld kann nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden. Schuld muß bekannt werden, damit sie vergeben werden kann.

Dabei gibt es Schuld, die durch Absicht geschehen ist und solche, die unabsichtlich geschieht. Es gibt Schuld gegenüber Gott und gegenüber Menschen. Es gibt "moralische" Schuld und es gibt "religiöse" Schuld.
In einem aber ist Schuld gleich: Es wurde eine Beziehung gestört oder sogar gebrochen. Weil der Mensch aber ohne diese Beziehung nicht leben kann, ist das gleich mit Tod. Um nun wieder ins Leben zurückzukehren, muß Schuld benannt und aufgehoben werden. Dies geschieht durch das
"Schuldopfer".

In Kapitel 5 wird nun Anweisungen gegeben, wie dieses Opfer (und auch der Akt der Wiedergutmachung) durchgeführt werden soll. Dabei ist gerade die Wiedergutmachung in Verbindung mit dem Opfer wichtig. Und an dem Tag, wo das Schuldopfer dargebracht wird, soll auch die Wiedergutmachung stattfinden. Diese Wiedergutmachung schafft nicht die Versöhnung, aber sie ist Voraussetzung zum Empfang der Worte der Versöhnung.

Die Sühnung wird dann durch den Priester vollzogen. Wir haben hier an eine Art von Absolutionswort oder -handlung zu denken.

Wie befreiend klingen die Worte: "Und ihm wird alles vergeben, was er getan und womit er sich verschuldet hat.

Für uns Christen ertönt diese Zusage im Abendmahl - in den Worten Jesu Christi, der unser "Schuldopfer" geworden ist: "Gehe hin in Frieden! Dir sind deine Sünden vergeben!"


  • 5.Woche


  • Hinweis
    34.Lesung


    Besinnung-Index

    Pfarrer i.R. Jakob Stehle
    GLAUBEN-UND-BEKENNEN

    Fenster schließen!