Besinnung - Jahresbegleiter  

4.März

EIN AUFGEHÄNGTER IST VERFLUCHT BEI GOTT



"... und man hängt ihn an ein Holz, so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn am selben Tage begraben - denn ein Aufgehängter ist verflucht bei Gott ..."
(5.Mose 21,22b-23)

Inmitten verschiedenster Vorschriften im Umgang mit Sünde und Tod steht im 5.Buch Mose diese Anweisung im Blick auf die "am Holz Aufgehängten".
Obwohl später der "Tod durch Steinigung" in Israel üblich war, wurde anscheinend in der Frühgeschichte Israels auch die Todesstrafe durch Erhängung gehandhabt. Wahrscheinlich ist es ein Brauch, der von den in Kanaan ansäßigen Völkern praktiziert wurde. Wir hören allerdings schon im 4.Mose (Kap.24,4) davon, daß Israels Götzendienst damit bestraft wurde. Ebenfalls hören wir von der Erhängung des Königs von Ai durch Josua (Jos.8,29).

Im Neuen Testament nimmt der Evangelist Johannes auf diese Stelle Bezug. Die Juden bitten Pilatus, daß man die ans Kreuz Gehängten abnehmen sollte, weil am nächsten Tag (nach dem Passafest) ein "großer Sabbat" war (Joh.19,31).

Gekreuzigter-Holz
Es ist Paulus, der im Galaterbrief (Gal.13,13) darauf hinweist, daß Jesus Christus an unserer Statt zum "Fluch" geworden ist:
"Christus aber hat uns erlöst von dem Fluch des Gesetzes,
da er zum Fluch wurde für uns;
denn es steht geschrieben:
'Verflucht ist jeder, der am Holz hängt'".

So ist das Kreuz der Welt gegenüber ein "Schandmal" - uns aber ein Zeichen dafür, daß Christus den Fluch über die Sünde stellvertretend für die ganze Welt auf sich genommen hat. Nur so konnte der Segen Abrahams auch zu den Heiden kommen. - So ist für uns Christen das Kreuz das Zeichen der Erlösung durch Christi Tod und Auferstehung.
"O Haupt voll Blut und Wunden, voll Schmerz und voller Hohn,
o Haupt, zum Spott gebunden mit einer Dornenkron,
o Haupt, sonst schön gezieret mit höchster Ehr und Zier,
jetzt aber hoch schimpfieret; gegrüßet seist du mir!"
(EG 85 - Paul Gerhardt)



  • 9.Woche


  • Hinweis
    63.Lesung


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    Pfarrer i.R. Jakob Stehle
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