Besinnung - Jahresbegleiter  

5.Oktober

DIE VOLLMACHT DES MENSCHENSOHNES

"Damit ihr aber wißt, daß der Menschensohn Vollmacht hat, auf Erden Sünden zu vergeben - sprach er zu dem Gelähmten: Ich sage dir, steh auf, nimm dein Bett und geh heim!"
(Lukas 5,24)
Lukas hatte ja bereits in seiner Einführung darauf hingewiesen, daß er der Geschichte Jesu mit Fleiß nachgegangen war. Dabei hat er wohl (so die Bibelwissenschaftler) das Markus-Evangelium als Vorlage. Große Teile hat er sozusagen "übernommen". Das tut er ganz im Sinne der Tradition (= empfangen und weitergeben). Ganz deutlich sehen wir dies in den Berichten von Kap.4,31 - 6,19 und 8,22-56>).

Zacharias, der Priester aus Anatoth, hatte in seinem Loblied festgehalten, daß Gott "sein Volk besucht und erlöst" (Lukas 1,68). Und den Hirten auf dem Felde wurde gesagt: "Euch ist heute der Heiland geboren, welcher ist Christus (Messias), der Herr, in der Stadt Davids" (Lukas 2,11).

Hier in der Heilung eines Gelähmten wird das nun allen deutlich: den Freuden und den Feinden Jesu. Er hat Vollmacht, "auf Erden Sünden zu vergeben". Und weil das vor uns Menschen "leichter gesagt, als getan wird", heilt Jesus diesen Menschen. Das scheint etwas zu sein, was wir leichter akzeptieren können, weil unsere Augen es sehen. Aber die Heilung selber steht in der Verkündigung des Evangeliums eigentlich nur für unsere Schwachheit im Glauben. Das Entscheidende ist, daß die Sünde - dieser Bruch zwischen Gott und Menschen und zwischen Mensch und Mensch - überwunden, "vergeben" wird.

Die Pharisäer und die Schriftgelehrten wußten aus der Schrift, daß das das Vorrecht Gottes ist. Wer dies unter uns Menschen kann, ist kein anderer als der Messias Gottes.

Das Entsetzen der Menschen über diesem Wort Jesu und seiner Tat ist ein Hinweis auf eine Gottesbegegnung. Wer Jesus begegnet, begegnet dem allmächtigen Gott. Und so zitiert Lukas das Jesuswort:
"Ich bin gekommen, die Sünder zur Buße zu rufen und nicht die Gerechten!" (Lukas 5,32)



  • 40.Woche


  • Hinweis
    277.Lesung


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    Pfarrer i.R. Jakob Stehle
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