Diese Thesen wurden am Vorabend des Allerheiligenfestes , am 31.
Oktober 1517, in Wittenberg veröffentlicht, angeblich durch Anschlag an
die Tür der Schloßkirche.
Aus Liebe zur
Wahrheit und in dem Bestreben, diese zu ergründen, soll in Wittenberg
unter dem Vorsitz des ehrwürdigen Vaters Martin Luther , Magisters der
freien Künste und der heiligen Theologie sowie deren ordentlicher
Professor daselbst, über die folgenden Sätze disputiert werden. Deshalb
bittet er die, die nicht anwesend sein und mündlich mit uns debattieren
können, dieses in Abwesenheit schriftlich zu tun. Im Namen unseres Herrn
Jesu Christi , Amen .
- Da unser
Herr und Meister Jesus Christus spricht: "Tut Buße " usw.
(Matthäusevangelium 4, 17), hat er gewollt, daß das ganze Leben der
Gläubigen Buße sein soll.
- Dieses Wort
kann nicht von der Buße als Sakrament - d. h. von der Beichte und
Genugtuung -, die durch das priesterliche Amt verwaltet wird, verstanden
werden.
- Es bezieht
sich nicht nur auf eine innere Buße, ja eine solche wäre gar keine, wenn
sie nicht nach außen mancherlei Werke zur Abtötung des Fleisches
bewirkte.
- Daher
bleibt die Strafe, solange der Haß gegen sich selbst - das ist die wahre
Herzensbuße - bestehen bleibt, also bis zum Eingang ins
Himmelreich.
- Der Papst
will und kann keine Strafen erlassen, außer solchen, die er auf Grund
seiner eigenen Entscheidung oder der der kirchlichen Satzungen auferlegt
hat.
- Der Papst
kann eine Schuld nur dadurch erlassen, daß er sie als von Gott erlassen
erklärt und bezeugt, natürlich kann er sie in den ihm vorbehaltenen
Fällen erlassen; wollte man das geringachten, bliebe die Schuld ganz und
gar bestehen.
- Gott erläßt
überhaupt keinem die Schuld, ohne ihn zugleich demütig in allem dem
Priester , seinem Stellvertreter, zu unterwerfen.
- Die
kirchlichen Bestimmungen über die Buße sind nur für die Lebenden
verbindlich, den Sterbenden darf demgemäß nichts auferlegt
werden.
- Daher
handelt der Heilige Geist, der durch den Papst wirkt, uns gegenüber gut,
wenn er in seinen Erlassen immer den Fall des Todes und der höchsten Not
ausnimmt.
- Unwissend
und schlecht handeln diejenigen Priester, die den Sterbenden kirchliche
Bußen für das Fegefeuer aufsparen.
- Die
Meinung, daß eine kirchliche Bußstrafe in eine Fegefeuerstrafe
umgewandelt werden könne, ist ein Unkraut, das offenbar gesät worden
ist, während die Bischöfe schliefen.
- Früher
wurden die kirchlichen Bußstrafen nicht nach, sondern vor der Absolution
auferlegt, gleichsam als Prüfstein für die Aufrichtigkeit der
Reue.
- Die
Sterbenden werden durch den Tod von allem gelöst, und für die
kirchlichen Satzungen sind sie schon tot, weil sie von Rechts wegen
davon befreit sind.
- Ist die
Haltung eines Sterbenden und die Liebe (Gott gegenüber) unvollkommen, so
bringt ihm das notwendig große Furcht, und diese ist um so größer, je
geringer jene ist.
- Diese
Furcht und dieser Schrecken genügen für sich allein - um von anderem zu
schweigen -, die Pein des Fegefeuers auszumachen; denn sie kommen dem
Grauen der Verzweiflung ganz nahe.
- Es scheinen
sich demnach Hölle, Fegefeuer und Himmel in der gleichen Weise zu
unterscheiden wie Verzweiflung, annähernde Verzweiflung und
Sicherheit.
- Offenbar
haben die Seelen im Fegefeuer die Mehrung der Liebe genauso nötig wie
eine Minderung des Grauens.
- Offenbar
ist es auch weder durch Vernunft- noch Schriftgründe erwiesen, daß sie
sich außerhalb des Zustandes befinden, in dem sie Verdienste erwerben
können oder in dem die Liebe zunehmen kann.
- Offenbar
ist auch dieses nicht erwiesen, daß sie - wenigstens nicht alle - ihrer
Seligkeit sicher und gewiß sind, wenngleich wir ihrer völlig sicher
sind.
- Daher meint
der Papst mit dem vollkommenen Erlaß aller Strafen nicht einfach den
Erlaß sämtlicher Strafen, sondern nur derjenigen, die er selbst
auferlegt hat.
- Deshalb
irren jene Ablaßprediger , die sagen, daß durch die Ablässe des Papstes
der Mensch von jeder Strafe frei und los werde.
- Vielmehr
erläßt er den Seelen im Fegefeuer keine einzige Strafe, die sie nach den
kirchlichen Satzungen in diesem Leben hätten abbüßen
müssen.
- Wenn
überhaupt irgendwem irgendein Erlaß aller Strafen gewährt werden kann,
dann gewiß allein den Vollkommensten, das heißt aber, ganz
wenigen.
- Deswegen
wird zwangsläufig ein Großteil des Volkes durch jenes in Bausch und
Bogen und großsprecherisch gegebene Versprechen des Straferlasses
getäuscht.
- Die gleiche
Macht, die der Papst bezüglich des Fegefeuers im allgemeinen hat,
besitzt jeder Bischof und jeder Seelsorger in seinem Bistum bzw. seinem
Pfarrbezirk im besonderen.
- Der Papst
handelt sehr richtig, den Seelen (im Fegefeuer) die Vergebung nicht auf
Grund seiner - ihm dafür nicht zur Verfügung stehenden -
Schlüsselgewalt, sondern auf dem Wege der Fürbitte
zuzuwenden.
- Menschenlehre verkündigen die, die sagen, daß die Seele (aus dem
Fegefeuer) emporfliege, sobald das Geld im Kasten
klingt.
- Gewiß,
sobald das Geld im Kasten klingt, können Gewinn und Habgier wachsen,
aber die Fürbitte der Kirche steht allein auf dem Willen
Gottes.
- Wer weiß
denn, ob alle Seelen im Fegefeuer losgekauft werden wollen, wie es
beispielsweise beim heiligen Severin und Paschalis nicht der Fall
gewesen sein soll.
- Keiner ist
der Echtheit seiner Reue gewiß, viel weniger, ob er völligen Erlaß (der
Sündenstrafe) erlangt hat.
- So selten
einer in rechter Weise Buße tut, so selten kauft einer in der rechten
Weise Ablaß, nämlich außerordentlich selten.
- Wer glaubt,
durch einen Ablaßbrief seines Heils gewiß sein zu können, wird auf ewig
mit seinen Lehrmeistern verdammt werden.
- Nicht genug
kann man sich vor denen hüten, die den Ablaß des Papstes jene
unschätzbare Gabe Gottes nennen, durch die der Mensch mit Gott versöhnt
werde.
- Jene
Ablaßgnaden beziehen sich nämlich nur auf die von Menschen festgesetzten
Strafen der sakramentalen Genugtuung.
- Nicht
christlich predigen die, die lehren, daß für die, die Seelen (aus dem
Fegefeuer) loskaufen oder Beichtbriefe erwerben, Reue nicht nötig
sei.
- Jeder
Christ, der wirklich bereut, hat Anspruch auf völligen Erlaß von Strafe
und Schuld, auch ohne Ablaßbrief.
- Jeder wahre
Christ, sei er lebendig oder tot, hat Anteil an allen Gütern Christi und
der Kirche, von Gott ihm auch ohne Ablaßbrief
gegeben.
- Doch dürfen
der Erlaß und der Anteil (an den genannten Gütern), die der Papst
vermittelt, keineswegs geringgeachtet werden, weil sie - wie ich schon
sagte - die Erklärung der göttlichen Vergebung
darstellen.
- Auch den
gelehrtesten Theologen dürfte es sehr schwerfallen, vor dem Volk
zugleich die Fülle der Ablässe und die Aufrichtigkeit der Reue zu
rühmen.
- Aufrichtige
Reue begehrt und liebt die Strafe. Die Fülle der Ablässe aber macht
gleichgültig und lehrt sie hassen, wenigstens legt sie das
nahe.
- Nur mit
Vorsicht darf der apostolische Ablaß gepredigt werden, damit das Volk
nicht fälschlicherweise meint, er sei anderen guten Werken der Liebe
vorzuziehen.
- Man soll
die Christen lehren: Die Meinung des Papstes ist es nicht, daß der
Erwerb von Ablaß in irgendeiner Weise mit Werken der Barmherzigkeit zu
vergleichen sei.
- Man soll
den Christen lehren: Dem Armen zu geben oder dem Bedürftigen zu leihen
ist besser, als Ablaß zu kaufen.
- Denn durch
ein Werk der Liebe wächst die Liebe und wird der Mensch besser, aber
durch Ablaß wird er nicht besser, sondern nur teilweise von der Strafe
befreit.
- Man soll
die Christen lehren: Wer einen Bedürftigen sieht, ihn übergeht und statt
dessen für den Ablaß gibt, kauft nicht den Ablaß des Papstes, sondern
handelt sich den Zorn Gottes ein.
- Man soll
die Christen lehren: Die, die nicht im Überfluß leben, sollen das
Lebensnotwendige für ihr Hauswesen behalten und keinesfalls für den
Ablaß verschwenden.
- Man soll
die Christen lehren: Der Kauf von Ablaß ist eine freiwillige
Angelegenheit, nicht geboten.
- Man soll
die Christen lehren: Der Papst hat bei der Erteilung von Ablaß ein für
ihn dargebrachtes Gebet nötiger und wünscht es deshalb auch mehr als zur
Verfügung gestelltes Geld.
- Man soll
die Christen lehren: Der Ablaß des Papstes ist nützlich, wenn man nicht
sein Vertrauen darauf setzt, aber sehr schädlich, falls man darüber die
Furcht Gottes fahrenläßt.
- Man soll
die Christen lehren: Wenn der Papst die Erpressungsmethoden der
Ablaßprediger wüßte, sähe er lieber die Peterskirche in Asche sinken,
als daß sie mit Haut, Fleisch und Knochen seiner Schafe erbaut
würde.
- Man soll
die Christen lehren: Der Papst wäre, wie es seine Pflicht ist, bereit -
wenn nötig -, die Peterskirche zu verkaufen, um von seinem Gelde einem
großen Teil jener zu geben, denen gewisse Ablaßprediger das Geld aus der
Tasche holen.
- Auf Grund
eines Ablaßbriefes das Heil zu erwarten ist eitel, auch wenn der
(Ablaß-)Kommissar, ja der Papst selbst ihre Seelen dafür
verpfändeten.
- Die
anordnen, daß um der Ablaßpredigt willen das Wort Gottes in den
umliegenden Kirchen völlig zum Schweigen komme, sind Feinde Christi und
des Papstes.
- Dem Wort
Gottes geschieht Unrecht, wenn in ein und derselben Predigt auf den
Ablaß die gleiche oder längere Zeit verwendet wird als für
jenes.
- Die Meinung
des Papstes ist unbedingt die: Wenn der Ablaß - als das Geringste - mit
einer Glocke, einer Prozession und einem Gottesdienst gefeiert wird,
sollte das Evangelium - als das Höchste - mit hundert Glocken, hundert
Prozessionen und hundert Gottesdiensten gepredigt
werden.
- Der Schatz
der Kirche, aus dem der Papst den Ablaß austeilt, ist bei dem Volke
Christi weder genügend genannt noch bekannt.
- Offenbar
besteht er nicht in zeitlichen Gütern, denn die würden viele von den
Predigern nicht so leicht mit vollen Händen austeilen, sondern bloß
sammeln.
- Er besteht
aber auch nicht aus den Verdiensten Christi und der Heiligen, weil diese
dauernd ohne den Papst Gnade für den inwendigen
Menschen sowie Kreuz ,
Tod und Hölle für den äußeren bewirken.
- Der heilige
Laurentius hat gesagt, daß der Schatz der Kirche ihre Armen seien, aber
die Verwendung dieses Begriffes entsprach der Auffassung seiner
Zeit.
- Wohlbegründet sagen wird, daß die Schlüssel der Kirche - die ihr
durch das Verdienst Christi geschenkt sind - jenen Schatz
darstellen.
- Selbstverständlich genügt die Gewalt des Papstes allein zum
Erlaß von Strafen und zur Vergebung in besondern, ihm vorbehaltenen
Fällen.
- Der wahre
Schatz der Kirche ist das allerheiligste Evangelium von der Herrlichkeit
und Gnade Gottes.
- Dieser ist
zu Recht allgemein verhaßt, weil er aus Ersten Letzte
macht.
- Der Schatz
des Ablasses jedoch ist zu Recht außerordentlich beliebt, weil er aus
Letzten Erste macht.
- Also ist
der Schatz des Evangeliums das Netz, mit dem man einst die Besitzer von
Reichtum fing.
- Der Schatz
des Ablasses ist das Netz, mit dem man jetzt den Reichtum von
Besitzenden fängt.
- Der Ablaß,
den die Ablaßprediger lautstark als außerordentliche Gnaden anpreisen,
kann tatsächlich dafür gelten, was das gute Geschäft
anbelangt.
- Doch sind
sie, verglichen mit der Gnade Gottes und der Verehrung des Kreuzes, in
der Tat ganz geringfügig.
- Die
Bischöfe und Pfarrer sind gehalten, die Kommissare des apostolischen
Ablasses mit aller Ehrerbietung zuzulassen.
- Aber noch
mehr sind sie gehalten, Augen und Ohren anzustrengen, daß jene nicht
anstelle des päpstlichen Auftrags ihre eigenen Phantastereien
predigen.
- Wer gegen
die Wahrheit des apostolischen Ablasses spricht, der sei verworfen und
verflucht.
- Aber wer
gegen die Zügellosigkeit und Frechheit der Worte der Ablaßprediger
auftritt, der sei gesegnet.
- Wie der
Papst zu Recht seinen Bannstrahl gegen diejenigen schleudert, die
hinsichtlich des Ablaßgeschäftes auf mannigfache Weise Betrug
ersinnen,
- So will er
viel mehr den Bannstrahl gegen diejenigen schleudern, die unter dem
Vorwand des Ablasses auf Betrug hinsichtlich der heiligen Liebe und
Wahrheit sinnen.
- Es ist
irrsinnig zu meinen, daß der päpstliche Ablaß mächtig genug sei, einen
Menschen loszusprechen, auch wenn er - was ja unmöglich ist - der
Gottesgebärerin Gewalt angetan hätte.
- Wir
behaupten dagegen, daß der päpstliche Ablaß auch nicht die geringste
läßliche Sünde wegnehmen kann, was deren Schuld
betrifft.
- Wenn es
heißt, auch der heilige Petrus könnte, wenn er jetzt Papst wäre, keine
größeren Gnaden austeilen, so ist das eine Lästerung des heiligen Petrus
und des Papstes.
- Wir
behaupten dagegen, daß dieser wie jeder beliebige Papst größere hat,
nämlich das Evangelium , "Geisteskräfte und Gaben, gesund zu machen"
usw., wie es 1. Korintherbrief 12 heißt.
- Es ist
Gotteslästerung zu sagen, daß das (in den Kirchen) an hervorragender
Stelle errichtete (Ablaß-) Kreuz, das mit dem päpstlichen Wappen
versehen ist, dem Kreuz Christi gleichkäme.
- Bischöfe,
Pfarrer und Theologen, die dulden, daß man dem Volk solche Predigt
bietet, werden dafür Rechenschaft ablegen müssen.
- Diese
freche Ablaßpredigt macht es auch gelehrten Männern nicht leicht, das
Ansehen des Papstes vor böswilliger Kritik oder sogar vor spitzfindigen
Fragen der Laien zu schützen.
- Zum
Beispiel: Warum räumt der Papst nicht das Fegefeuer aus um der
heiligsten Liebe und höchsten Not der Seelen willen - als aus einem
wirklich triftigen Grund -, da er doch unzählige Seelen loskauft um des
unheilvollen Geldes zum Bau einer Kirche willen - als aus einem sehr
fadenscheinigen Grund -?
- Oder: Warum
bleiben die Totenmessen sowie Jahrfeiern für die Verstorbenen bestehen,
und warum gibt er (der Papst) nicht die Stiftungen, die dafür gemacht
worden sind, zurück oder gestattet ihre Rückgabe,wenn es schon ein
Unrecht ist, für die Losgekauften zu beten?
- Oder: Was
ist das für eine neue Frömmigkeit vor Gott und dem Papst, daß sie einem
Gottlosen und Feinde erlauben, für sein Geld eine fromme und von Gott
geliebte Seele loszukaufen; doch um der eigenen Not dieser frommen und
geliebten Seele willen erlösen sie diese nicht aus freigeschenkter
Liebe?
- Oder: Warum
werden die kirchlichen Bußsatzungen, die "tatsächlich und durch
Nichtgebrauch" an sich längst abgeschafft und tot sind, doch noch immer
durch die Gewährung von Ablaß mit Geld abgelöst, als wären sie höchst
lebendig?
- Oder: Warum
baut der Papst, der heute reicher ist als der reichste Crassus, nicht
wenigstens die eine Kirche St. Peter lieber von seinem eigenen Geld als
dem der armen Gläubigen?
- Oder: Was
erläßt der Papst oder woran gibt er denen Anteil, die durch vollkommene
Reue ein Anrecht haben auf völligen Erlaß und völlige
Teilhabe?
- Oder: Was
könnte der Kirche Besseres geschehen, als wenn der Papst, wie er es
(jetzt) einmal tut, hundertmal am Tage jedem Gläubigen diesen Erlaß und
diese Teilhabe zukommen ließe?
- Wieso sucht
der Papst durch den Ablaß das Heil der Seelen mehr als das Geld; warum
hebt er früher gewährte Briefe und Ablässe jetzt auf, die doch ebenso
wirksam sind?
- Diese
äußerst peinlichen Einwände der Laien nur mit Gewalt zu unterdrücken und
nicht durch vernünftige Gegenargumente zu beseitigen heißt, die Kirche
und den Papst dem Gelächter der Feinde auszusetzen und die Christenheit
unglücklich zu machen.
- Wenn daher
der Ablaß dem Geiste und der Auffassung des Papstes gemäß gepredigt
würde, lösten sich diese (Einwände) alle ohne weiteres auf, ja es gäbe
sie überhaupt nicht.
- Darum weg
mit allen jenen Propheten, die den Christen predigen: "Friede, Friede",
und ist doch kein Friede.
- Wohl möge
es gehen allen den Propheten, die den Christen predigen: "Kreuz, Kreuz",
und ist doch kein Kreuz.
- Man soll
die Christen ermutigen, daß sie ihrem Haupt Christus durch Strafen, Tod
und Hölle nachzufolgen trachten
- und daß die lieber
darauf trauen, durch viele Trübsale ins Himmelreich einzugehen, als sich
in falscher geistlicher Sicherheit zu beruhigen.
|